Beitritt zum GVO

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Mitgliedschaft im GVO/SMGV

Wer dem Schweiz. Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV angehören will, muss bei der für die Region zuständigen Sektion ein Beitrittsgesuch stellen.

Grundsätzlich kann beim GVO jede selbständige Unternehmung des Gipsergewerbes aufgenommen werden, welche eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit aufweist, dem Ansehen des Berufes oder des Verbandes nicht schadet und durch ihr Verhalten zur Förderung des Berufsstandes beiträgt. Als minimale Aufnahmebedingungen gelten:

•  Betriebe (Inhaber Meisterdiplom) ohne Karenzfrist

 Betriebe (Inhaber mit Maler- oder Gipserlehre) 1 Jahr Geschäftstätigkeit

 Betriebe (Inhaber ohne Maler- oder Gipserlehre) 3 Jahre Geschäftstätigkeit

 Bei Geschäftsnachfolgen von Mitgliedbetrieben auf schriftliches Gesuch hin ohne
Karenzfrist

Beitrittsgesuche sind schriftlich an den Verbandspräsidenten oder die Geschäftsstelle zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Mit dem Beitritt zum Verband wird der Neueintretende zugleich Mitglied des SMGV. Neu-eintritte werden deshalb unverzüglich dem SMGV gemeldet.

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