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Mitgliedschaft im GVO/SMGV
Wer dem Schweiz. Maler- und
Gipserunternehmer-Verband
SMGV angehören will, muss
bei der für die Region
zuständigen Sektion ein
Beitrittsgesuch stellen.
Grundsätzlich kann beim GVO
jede selbständige
Unternehmung des
Gipsergewerbes aufgenommen
werden, welche eine
erfolgreiche
Geschäftstätigkeit aufweist,
dem Ansehen des Berufes oder
des Verbandes nicht schadet
und durch ihr Verhalten zur
Förderung des Berufsstandes
beiträgt. Als minimale
Aufnahmebedingungen gelten:
•
Betriebe (Inhaber Meisterdiplom) ohne
Karenzfrist

•
Betriebe (Inhaber mit Maler- oder
Gipserlehre) 1 Jahr
Geschäftstätigkeit

•
Betriebe (Inhaber ohne Maler- oder
Gipserlehre) 3 Jahre
Geschäftstätigkeit

•
Bei Geschäftsnachfolgen von
Mitgliedbetrieben auf
schriftliches Gesuch hin
ohne
Karenzfrist
Beitrittsgesuche sind
schriftlich an den
Verbandspräsidenten oder die
Geschäftsstelle zu richten.
Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand.
Mit dem Beitritt zum Verband
wird der Neueintretende
zugleich Mitglied des SMGV.
Neu-eintritte werden deshalb
unverzüglich dem SMGV
gemeldet.
Beitrittsgesuch > |